Ehrenmitglieder

Ehrenmitglieder

§10 Ehrungen
(1) Eine Persönlichkeit, die sich um das Feuerwehrwesen besonders verdient gemacht hat, kann durch Beschluss der Mitgliederversammlung zu einem Ehrenmitglied der Feuerwehr bzw. durch Beschluss des Landesfeuerwehrrates zum Ehrenmitglied des Landesfeuerwehrverbandes ernannt werden.

NÖ Feuerwehrordnung

Die Ehrenmitgliedschaft ist neben der Florianiplakette eine der beiden Möglichkeiten, Zivilpersonen zu ehren, die sich um die Feuerwehr verdient gemacht haben. Sie werden als Ehrenmitglieder in der Feuerwehr geführt und haben das Recht, ohne Stimmrecht an der jährlichen Mitgliederversammlung teilzunehmen.

Ehrenmitglieder

Ehrenmitglied Nr.NameEhrenmitglied seit
1Anton Dallinger19. Jänner 2020
2Ingrid Hössinger26. Juni 2021
3Christa Pfeiffer30. Oktober 2021