Ehrenmitglieder
§10 Ehrungen
NÖ Feuerwehrordnung
(1) Eine Persönlichkeit, die sich um das Feuerwehrwesen besonders verdient gemacht hat, kann durch Beschluss der Mitgliederversammlung zu einem Ehrenmitglied der Feuerwehr bzw. durch Beschluss des Landesfeuerwehrrates zum Ehrenmitglied des Landesfeuerwehrverbandes ernannt werden.
Die Ehrenmitgliedschaft ist neben der Florianiplakette eine der beiden Möglichkeiten, Zivilpersonen zu ehren, die sich um die Feuerwehr verdient gemacht haben. Sie werden als Ehrenmitglieder in der Feuerwehr geführt und haben das Recht, ohne Stimmrecht an der jährlichen Mitgliederversammlung teilzunehmen.
Ehrenmitglieder
Ehrenmitglied Nr. | Name | Ehrenmitglied seit |
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1 | Anton Dallinger | 19. Jänner 2020 |
2 | Ingrid Hössinger | 26. Juni 2021 |
3 | Christa Pfeiffer | 30. Oktober 2021 |