Waldbrandverordnung mit heute in Kraft!
Die Stadtgemeinde Neulengbach gibt bekannt: Auf Grund der vorherrschenden Witterungsverhältnisse (Trockenheit) sowie der damit verbundenen erhöhten Gefahr von Waldbränden ergeht gemäß § 41 Absatz 1 des Forstgesetzes 1975 nachstehende VERORDNUNG…